Schiedsamt

Aufgaben des Schiedsamtes

Das Schlichtungsverfahren findet statt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über/wegen
  • vermögensrechtliche Ansprüche
  • sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht
  • Verletzungen der persönlichen Ehre
Es findet nicht statt in
  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen
  • Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.

Schiedsperson

Die Ratsversammlung der Stadt Uetersen hat in Ihrer Sitzung am 09.12.2008 folgende Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Uetersen benannt:

Frau Christiane Frese
Moltkestraße 20
25436 Uetersen

Der Direktor des Amtsgerichtes hat Frau Frese mit Bescheid vom 06.02.2009 in ihrem Amt als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Uetersen bestätigt.

Stellv. Schiedsperson

Die Ratsversammlung der Stadt Uetersen hat in Ihrer Sitzung am 26.06.2009 folgende Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Uetersen benannt:


Rainer Kersten
Tornescher Weg 95
25436 Uetersen


Der Direktor des Amtsgerichtes hat Herrn Kersten mit Bescheid vom 05.08.2009 in seinem Amt als stv. Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Uetersen bestätigt.


Sprechzeiten

Die Sprechstunde des Schiedsamtes findet jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 - 17.00 Uhr im Zimmer 114 des Rathauses der Stadt Uetersen statt.

Terminabsprachen außerhalb der o.g. Beratungszeiten sind möglich.

Kontakt

Das Schiedsamt ist per Email unter schiedsamt@uetersen.de oder während der o.g. Sprechzeiten telefonisch unter 04122/714-259 erreichbar.

Außerdem stellt die Stadt Uetersen gerne den Kontakt zum Schiedsamt her. Wenden Sie sich hierzu gerne an Herr Gröger unter der Telefonnummer 04122/714-212.